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Mühlener/Kroge-Ehrendorfer Schützenfeste überleben!

Die fünfte Jahreszeit der Kroge-Ehrendorfer ist das Mühlener-Schützenfest. Mühlen/Kroge-Ehrendorf ohne Schützenfest ist wie das Rheinland ohne Karneval, Hamburg ohne Michel oder München ohne Hofbräuhaus. Das offizielle Fest dauert meistens "nur" drei Tage. Trotzdem ist Vorsicht angesagt, denn gerade für unerfahrene Nicht-Kroge-Ehrendorfer gibt's auf den traditionsreichen Schützenfest einige Tücken und Fettnäpfchen...

 
 

Damit Euch nichts schlimmes passieren kann, findet Ihr hier ein paar kleine Regeln!


§1 Nur ein Kaltgetränk bestellen? Ein ganzes Tablett ( mindestens aber zehn Stück!) ist von Vorteil.

§2 Nicht  Fragen, ob jemand ein Pils haben möchte. Die einfachste Variante ist, wenn die erworbenen Kaltschalen ungefragt verteilt werden. Der Grund dafür ist, dass alle Durst haben!
§3 Mit zwei Pils blöde in der Gegend rumstehen ist nicht erlaubt. Einfach schneller trinken, damit ist das Problem behoben!
§4 Wenn die Thekenrunden abreißen, schnell Nachschub ordern!
§5 Zwischendruch 'ne Runde Korn oder anderen Schnaps verteilen. Achtung! Biersaufen kann man mit Geschick überleben. Alles andere ist reine Glückssache!
§6 Ohne Pause durchzechen. Nach-Hause-Gehen ist nicht, dein Überleben sicherst du mit einem Ausflug an die Frittenbude oder mit einem langsamen Tanz.
§7 Die Sekt-Cocktailbar aufsuchen, dass kann böse enden! In solch einer proppevollen Hütte ohne Sauerstoff (volkstümlich auch Abferkelbox genannt), kann's ganz schnell zu Ende gehen!
§8 Rechtzeitig eine Essensmarke besorgen! Ansonsten müsst Ihr leider draußen bleiben!
§9 Die "Fünfte Jahreszeit" findet nur in "Grünen Uniformen" statt! Also Uniformpflicht!
§10 Alle Teilnehmenden Personen, egal ob "Jung oder Alt"  müssen gute Laune verbreiten! Sonst macht es keinen Spaß!
§11 Am Ausmarsch muss jeder teilnehmen! Wer dieses nicht macht, der verpasst das "Beste"!
§12 Textsicherheit bei dem Lied "Wir sind Kroge-Ehrendorfer Schützen..." muss gegeben sein.
§13 An den drei Tagen, die Schützenfest bezeichnet werden, muss jeder mit jedem auskommen! Ist dies nicht der Fall, müssen Unstimmigkeiten mit einer Hopfenkaltschorle aus der Welt geschafft werden.
§14 Der Seniorenwagen steht nur für Fußkranke zur Verfügung! Nichts desto trotz zählt hier auch der §9!


Sollten die ganzen Regeln nicht eingehalten werden können, dann habt Ihr etwas falsch gemacht. Einfach von §1 wieder anfangen! Beim zweiten Versuch klappt es ganz bestimmt!

ANSTEHENDE VERANSTALTUNGEN

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NEUESTE BILDER: Schützenfest-Montag

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